FFV - Freiburger Fussballverband

SFV Hilfskasse

Ein Spieler oder ein Schiedsrichter verletzt sich während eines Spiels. Ist diese Person nicht versichert? Die Hilfskasse des SFV kann Ihnen behilflich sein.

Unfälle melden  (siehe Reglement der Hilfskasse):

  1. Zuerst sich erkundigen, ob der Verunfallte anderweitig versichert ist (UVG, Krankenkasse, private Unfallversicherung). Wenn ja, steht ihm ein Anspruch aus unserer Kasse auf jeden Fall nicht zu und er ist verpflichtet, den Unfall bei der in Frage kommenden Gesellschaft oder Kasse zu melden. Eine Meldung an die Hilfskasse ist in diesem Falle nicht notwendig.
  2. Hat der Verunfallte bei keiner Kasse (Versicherung) einen Versicherungsschutz, so soll der Unfall innert 10 Tagen durch Einzahlung des Selbstbehaltes von Fr. 20.– auf unser Postcheckkonto 30-1278-9 gemeldet werden. Mit dem Vermerk: Name des Verletzten, Geburtsdatum, Unfalldatum. Falls es sich um einen Zahnschaden handelt, ist dies ausdrücklich zu erwähnen.
  3. Spieler, die sich an einem nicht bewilligten Turnier verletzen, können der Hilfskasse nicht gemeldet werden.
  4. Schiedsrichter-Rapporte gelten nicht als Unfallmeldung (siehe Ausführungsbestimmungen der TA des SFV).
  5. Die Leistungen der Hilfskasse sind freiwilliger Natur. Es besteht kein Anspruch darauf.