FFV - Freiburger Fussballverband

3. Verschieben von Wettspielen

Vorwort

Eine Spielverschiebung kann nur am Tag des Spiels und nur aus folgenden Gründen beantragt werden:

  • das Spielfeld unbespielbar ist  (siehe Pkt. 3.1);
  • im Fall einer ansteckenden Krankheit welche bei mindestens 6 Spielern des Kontingents festgestellt wurde (gleiche Diagnose) (siehe Pkt. 3.2);
  • im Fall von höherer Gewalt (Art. 45 des Wettspielreglements vom SFV) (siehe Pkt. 3.2).

Alle anderen Gesuche oder Gründe gelten als Änderungen vom Aufgebot. (siehe Allgemeine Richtilienen -  Pkt 2.6/2.7).

Diese Vorschrift gilt für alle Spielkategorien der von der FFV verwalteten Meisterschaften und Cups.

Bei den Junioren der BRACK.CH Youth League als auch bei der 2. und 1. Liga der Frauen sind die Bedingungen des verwaltenden Verbandes zu übernehmen. (ANF für die Youth League A, FFV für die Youth League B, Youth League C, ACVF für die 2. Liga der Frauen, AL für die 1. Liga Frauen).

 

3.1. Verschiebung bei unbespielbaren Plätzen

Bei unbespielbarem Spielfeld am Spieltag, befolgt der Heimverein die neuen Richtlinien für Spielverschiebungen. Alle Anfragen für Verschiebungen vor dem Spiel werden nicht angenommen, ausser im bewiesenen Fall der Schliessung des Terrains durch die Gemeinde.

Hinweis : Die Umkehrung des Spiels kann eine Lösung sein, um das Spiel zu spielen, ohne es verschieben zu müssen. Der Spielverlegungsdienst kann das System während der Öffnungszeiten einrichten.

Vorgehensweise:

  1. Je nach Spielkasse:

    1. Aktive, Aktive Frauen, Senioren und Junioren/innen A-B-C-FF19-FF15:

Der Heimverein bittet telefonisch um Rückgabe bei der Permanence: Eine Bemerkung «Rückgabe bewilligt / Rückgabe nicht bewilligt» wird von uns im Spiel unter «öffentlich» notiert, anschliessend erfolgt die Kontrolle).

 

Die Permanence für Spielverschiebungen ist wie folgt erreichbar:

 

Falls innerhalb der oben genannten Zeiten der FFV nicht benachrichtigt wird, findet das Spiel wie angesetzt statt. Der Heimverein kann jedoch ausnahmsweise noch den offiziellen Schiedsrichter des Spiels anrufen, der definitiv entscheidet. Der kann also, gemäss seiner eigenen Einschätzung :

  • Die Verschiebung telefonisch akzeptieren (in diesem Fall muss der Heimklub den Gastklub sofort informieren)
  • Sich auf das Spielfeld begeben und entscheiden ob das Spiel durchgeführt wird oder nicht. (gemäss üblichem Verfahren.

In beiden Fällen erstellt der Schiedsrichter einen detaillierten Bericht zuhanden des FFV.

Eine administrative Taxe von CHF 200.00 wird dem Heimverein bei missbräuchlicher Verschiebung in Rechnung gestellt.
Weiter mit Punkt 2 ;

 

  1. Junioren/innen D-E-F-G-FF12 oder Kleinfeldfussball (Foot 6/7):

Der Heimverein entscheidet direkt, ohne über die Permanence zu gehen;
Weiter mit Punkt 2 ;

 

  1. Wenn die Spielverschiebung bewilligt wird (oder wenn der Heimverein selbst über die Spielverschiebung entschieden hat, Spielklasse D-E-F-G-FF12 oder oder Kleinfeldfussball (Foot 6/7)): Kontaktiert der Heimverein den Gastverein um ihn über die Spielverschiebung zu informieren und um ein neues Spieldatum, bis spätestens am folgenden Donnerstag, festzulegen.
     
  2. Nur bei Spielen mit offiziellem Schiedsrichter:
    Der Heimverein informiert den Schiedsrichter (oder Mini-SR) für:
    • die Information der Spielverschiebung
    • die Überprüfung seiner Verfügbarkeit
    • falls er nicht verfügbar ist wird er ersetzt
    • es gilt: das Spiel muss am neuen Datum stattfinden, unabhängig ob der Schiedsrichter verfügbar ist
       
  3. Der Schiedsrichter oder Mini-SR (oder Trainer, bei Spielen ohne offiziellen Schiedsrichter) gibt unmittelbar nach dem Anruf des HV in seinem Clubcorner an, dass das Spiel verschoben wurde. Der Schiedsrichter oder Mini-SR vergewissert sich anhand des Kommentars (siehe Punkt 3.1.1.a) der FFV im Spiel, ob der Spielverweis berechtigt ist, bevor er die Änderung des Spielstatus vornimmt. Im Zweifelsfall kann er den Permanence in den oben genannten Öffnungszeiten anrufen. Erfolgt der Antrag des Vereins NACH Schließung der Permanence, verweist der Schiedsrichter oder der Mini-SR auf Punkt 3.1.1.a ("außerhalb der Öffnungszeiten").
     
  4. Sobald das Spiel auf dem Status « verschoben » ist, meldet der Heimverein, über sein Clubcorner, das neue Spieldatum mit der Angabe, ob der Schiedsrichter verfügbar ist oder nicht;
     
  5. Der Gastverein bestätigt über Clubcorner das neue Datum bis spätestens am Montag, 12 Uhr;
     
  6. Am Montag ab 12 Uhr: Das Sekretariat kontrolliert die Spiele, welche nicht neu angesetzt wurden und setzt diese auf Mittwochabend.

 

3.2. Andere Fälle von Spielverschiebungen

Wenn das Spiel wegen einer ansteckenden Krankheit, nachgewiesen bei mindestens 6 Spielern des Kontingents (Art. 45 des Wettspielreglements des SFV), muss der betroffene Verein dem Sekretariat des FFV die ärztlichen Bescheinigungen innert drei Tagen nach dem Spiel zustellen.

Im Fall von höherer Gewalt (Beispiel: Todesfall, Militärdienst von mindestens 6 Spielern des Kontingents) müssen die Bestätigungen des Ereignisses sofort zugestellt werden, spätestens aber drei Tagen nach dem Spiel.   

Je nach Sachlagen kann das FFV ZK diese Fristen verlängern.

 

3.3 Frist und Neuansetzung des verschobenen Spiels

Alle verschobenen Spiele müssen in der Woche die folgt gespielt werden, ausser bei besonderen Umständen.

Ohne Meldung der Neuansetzung des Klubs bis Montagmorgen um 12.00 Uhr nach der Verschiebung, setzt der FFV das Spiel von Amtes Wegen auf den Mittwoch um 20.00 Uhr (19.00 Uhr bei den Junioren C, 18.30 bei den Junioren D und FF15) der aktuellen Woche – unter Beachtung der Chronologie* – neu an. Es gibt keine Änderungsmöglichkeiten.  

Wenn sich die betroffenen Klubs nicht über ein neues Datum einigen können, oder das Spiel hat am Ende der Meisterschaft einen direkten Einfluss auf Promotionen oder Relegationen, legt die Wettspielkommission das Datum oder eventuell den Spielort endgültig fest.

*Chronologie: ein verschobenes Spiel hat Vorrang auf ein vorgezogenes Spiel, Cup usw., mit Ausnahme von Wochenendspielen oder der unter der Woche offiziell festgelegten Runde.​

 

3.4. Benützung des Terrains

Der für das vorrangige Spiel aufgebotene Schiedsrichter hat das Recht Spiele zu verbieten, welche vor diesem Spiel durchgeführt werden, er kann sie auch unterbrechen wenn der Zustand des Terrains das Spiel das er leiten muss, gefährdet. (Art. 28 des WR des SFV ab 06.08.2021):

  1. Super League
  2. Challenge League
  3. Women’s Super League
  4. Promotion League
  5. 1. Liga Männer
  6. NLB Frauen
  7. U-18 / U-16 / U-15 Männer / U-19 Frauen (Junior*innen-Spitzenfussball)
  8. 2. Liga interregional Männer
  9. 2. Liga regional Männer
  10. 1. Liga Frauen
  11. FE-14 / FE-13 (Footeco) / U-17 Frauen
  12. 3. Liga Männer
  13. BRACH.CH Youth League A / B / C / Regionalauswahlen / U-15/U16 Frauen
  14. 2. Liga Frauen
  15. 4. Liga Männer / 3. Liga Frauen
  16. 5. Liga Männer / 4. Liga Frauen
  17. Senioren 30+ / 40+ / 50+
  18. Junioren-Breitenfussball A / B / C / D-9er / FF19 / FF15
  19. Junioren-Breitenfussball D-7er, E, FF12, F, und G

 

3.5. Umkehrung der Spiele

Wenn die Umstände es rechtfertigen, können die Klubs im gegenseitigen Einverständnis und in Vereinbarung mit dem Verantwortlichen des Wettspielkalenders, die Spiele der Runde oder der zwei Runden umkehren.

 

3.6 Falsch begründete Verschiebung

Wenn die Anfrage zur Verschiebung angenommen wurde, diese erweist sich aber in der Folge als falsch begründet, wird der Klub mit einer Busse und einer Niederlage durch Forfait bestraft (Art. 61 des WR vom SFV).