FFV - Freiburger Fussballverband

Finanzielle Unterstützung bei Unfall

Die Stiftung SEKULIC

Die Stiftung SEKULIC kann Ihnen Helfen

Die StiftungSekulic kann Ihnen zum Beispiel bei folgendem Fall helfen :

Anlässlich eines Meisterschaftsspieles von Juniorinnen, wurde eine Spielerin von einem Unwohlsein befallen und in ein Spital gebracht. Die Ambulanzkosten wurden von niemandem übernommen und wurden schlussendlich von der Stiftung gemäss deren Statuten bezahlt.

Für weitere Auskünfte : bitte Sehen Sie direkt mit den Stiftung !

(Statuten der Stiftung)


Ziel

Diese Stiftung wurde 1991 auf Initiative des FC Le Mouret (mit dem FFV als Partner), Organisator desdamaligen Turniers, gegründet.

Branko Sekulic trainierte den FC Freiburg von 1957 bis 1962 und führte den Klub 1962 in die Nationalliga A. Er war ein gebildeter Trainer mit dem Schwerpunkt auf die Jugendausbildung und -förderung.

Die Stiftung unterliegt den Gründungsakten und den von der kantonalen Stiftungsaufsicht genehmigten Statuten. Hauptziel ist die Leistung eines Sozialbeitrages für die Junioren des Freiburger Fussballverbandes.

Das Kapital der Stiftung wird jedes Jahr durch die Spende des organisierenden Vereins sowie durch den selben Beitrag des FFV aufgestockt. Der Jahresabschluss wird jedes Jahr von den Revisoren des FFV kontrolliert.

Zudem hat die Stiftung als wichtige Aufgabe, Klub oder Eltern auf Anfrage eine finanzielle Hilfe - gemäss Bedingungen der Statuten -, für einen von jungen Fussballern verursachten Sachschaden oder bei einem nicht versicherten Unfall, zu gewähren.

Die Stiftung tritt jedes Jahr anlässlich des Turniers Memorial Sekulic in Erscheinung mit einer sozialen, erzieherischen oder sportlichen Aktion.

Die Stiftung wird durch einen Stiftungsrat verwaltet, in dem folgende Personen vertreten sind:

Stiftungsrat

 

SFV Hilfskasse

Ein Spieler oder ein Schiedsrichter verletzt sich während eines Spiels. Ist diese Person nicht versichert? Die Hilfskasse des SFV kann Ihnen behilflich sein.

Unfälle melden  (siehe Reglement der Hilfskasse):

  1. Zuerst sich erkundigen, ob der Verunfallte anderweitig versichert ist (UVG, Krankenkasse, private Unfallversicherung). Wenn ja, steht ihm ein Anspruch aus unserer Kasse auf jeden Fall nicht zu und er ist verpflichtet, den Unfall bei der in Frage kommenden Gesellschaft oder Kasse zu melden. Eine Meldung an die Hilfskasse ist in diesem Falle nicht notwendig.
  2. Hat der Verunfallte bei keiner Kasse (Versicherung) einen Versicherungsschutz, so soll der Unfall innert 10 Tagen durch Einzahlung des Selbstbehaltes von Fr. 20.– auf unser Postcheckkonto 30-1278-9 gemeldet werden. Mit dem Vermerk: Name des Verletzten, Geburtsdatum, Unfalldatum. Falls es sich um einen Zahnschaden handelt, ist dies ausdrücklich zu erwähnen.
  3. Spieler, die sich an einem nicht bewilligten Turnier verletzen, können der Hilfskasse nicht gemeldet werden.
  4. Schiedsrichter-Rapporte gelten nicht als Unfallmeldung (siehe Ausführungsbestimmungen der TA des SFV).
  5. Die Leistungen der Hilfskasse sind freiwilliger Natur. Es besteht kein Anspruch darauf.