FFV - Freiburger Fussballverband

4. Einsprache und Rekurs

  1. Ein Spieler kann ein Einsprache stellen, Berufung gegen einen Rekurs einreichen, oder auf einen Rekurs eine Antwort eingeben. Er kann dies allein tun, oder solidarisch mit seinem Klub. Im letzteren Fall, muss das Schriftstück vom Spieler und von den unterzeichnungsberechtigten Vorstandsmitgliedern des Klubs (gemäss Statuten) unterzeichnet sein.
  2. Falls die eine oder andere Unterschrift fehlt, kann das Schriftstück als unannehmbar erklärt werden. (RPRAL Art. 8.3.und 8.4).
  3. Verfahren für die Hinterlegung eines Einsprache: siehe Kapitel III, RPRAL.
  4. Verfahren für die Hinterlegung eines Rekurses: siehe Kapitel IV, RPRAL.
  5. Fristgerecht eingereichte Rechtsmittel haben aufschiebende Wirkung (Ausser bei einer automatischen Suspension) ab Versanddatum (offizieller Aufgabestempel oder Versanddatum der E-Mail). Sie verhindern, dass der angefochtene Entscheid rechtskräftig wird.

 

Rechtspflegereglemente der Amateur Liga (RPRAL)
Reglement über die Anwendung des Rechtspflegereglements der AL (RARPRAL FFV)

 

Zusammenfassung der Punkte die zu beachten sind :

Einsendung:

Fristen:

  • Einsprache : 5 Tage, beim Sekrätariat des FFV;
  • Rekurs : 5 Tage, bei der Rekurskommission des FFV,
  • Die Frist beginnt am zweiten Tag nach dem Erlass.
  • Besondere Bestimmungen ab den Sanktionen vom zweiten Mittwoch im Mai bis zum 30. Juni:
    • Einsprache : die Meldefrist ist der zweite Tag um 12:00 Uhr
      (z.B. Versand der Sanktionen am Mittwochmorgen = Einsprachefrist: Freitag 12:00 Uhr);
    • Rekurse : die Meldefrist ist 3 Tage.  

Unterschriften:

  • Wenn ein Spieler im Verfahren involviert ist:
    • der Spieler und die Personen, welche gemäss Statuten zeichnungsberechtigt sind;
    • der Spieler allein (Allfällige Kosten werden dem Klub auferlegt).
  • Für alle anderen Fälle: Die verantwortlichen Personen die im Klub gemäss Statuten zeichnungsberechtigt sind.
  • Der Unterschrift eines minderjährigen Spielers muss die Unterschrift eines Elternteils beigefügt werden.
    •  

Kostenvorschuss (gemäss RARPRAL FFV):

  • Einsprache : CHF 100.00
  • Rekurs : CHF 300.00
  • IBAN CH85 0076 8011 0400 4860 1